Mindestlohn 2026/2027: Was Fahrdienste jetzt planen sollten
Der gesetzliche Mindestlohn ist seit dem 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro gestiegen und soll zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro steigen. Für Fahrdienstbetriebe ist das kein reines HR-Thema, sondern wirkt direkt auf Disposition, Schichtplanung und Preisgestaltung.
Was ist der aktuelle Stand? (Stand: 1. März 2026)
- Seit 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro.
- Nächster Schritt: 14,60 Euro ab 1. Januar 2027.
- Grundlage ist der Beschluss der Mindestlohnkommission und die anschließende Umsetzung durch die Bundesregierung.
Warum das für Fahrdienste besonders wichtig ist
In Taxi-, Mietwagen- und Krankenfahrten-Betrieben sind Personalkosten ein zentraler Kostenblock. Schon kleine Anpassungen beim Stundenlohn wirken sich schnell auf:
- Nacht- und Wochenenddienste
- kurzfristige Ersatzschichten
- Leerfahrten und Wartezeiten
- Monatsabschlüsse und Deckungsbeiträge pro Fahrzeug
aus.
6 konkrete Schritte für 2026
Lohnmatrix sofort aktualisieren
Prüft feste und variable Vergütungsbestandteile (inkl. Zuschläge), damit keine Untergrenzen unterschritten werden.Schichtkosten je Fahrzeug neu kalkulieren
Rechnet eure Ist-Schichten mit 13,90 Euro neu durch und baut den Sprung auf 14,60 Euro bereits in die Planung 2027 ein.Auftragstypen separat betrachten
Trennt Auswertungen nach Taxi, Mietwagen, Krankenfahrten, Firmenfahrten und Dauerkunden, damit ihr Margenveränderungen früh seht.Preisanpassungen vorbereiten
Wo Preise verhandelbar sind (z. B. Firmen- und Vertragskunden), solltet ihr Anpassungsgespräche frühzeitig terminieren.Arbeitszeitdaten sauber erfassen
Zeiterfassung und Lohnabrechnung müssen konsistent sein. Das reduziert rechtliche Risiken und spätere Korrekturen.2027 nicht erst im Dezember planen
Der zweite Erhöhungsschritt auf 14,60 Euro ist bereits gesetzt. Baut ihn jetzt in Forecasts und Budgets ein.
Typische Fehler in der Praxis
- Nur den Grundlohn anpassen, aber Nebenbestandteile nicht mitprüfen.
- Den Effekt auf unrentable Schichten zu spät erkennen.
- Preisgespräche erst starten, wenn die neue Lohnstufe schon gilt.
Fazit
Die Mindestlohnschritte 2026 und 2027 sind planbar. Wer jetzt mit sauberen Zahlen arbeitet, kann Kostensteigerungen kontrolliert auffangen, statt später hektisch nachzusteuern.
Quellen
- BMAS (Pressemitteilung, 29.10.2025): Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro
- BMAS (Themenseite, Stand März 2026): Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn
- Bundesregierung (01.01.2026): Mindestlohn jetzt bei 13,90 Euro
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