Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Nutzungsbedingungen
für die Nutzung der Software „Fahrdienst Software“
zwischen
Cengiz Gürtusgil Angelika-Machinek-Straße 20 60486 Frankfurt am Main Deutschland E-Mail: [email protected]
– nachfolgend „Anbieter“ –
und
dem jeweiligen Kunden, der die Software zu gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken nutzt,
– nachfolgend „Kunde“ –
gemeinsam auch „Parteien“.
1. Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für die Nutzung der Software „Fahrdienst Software“ einschließlich zugehöriger Web-Anwendungen, mobiler Anwendungen und sonstiger vom Anbieter bereitgestellter Dienste.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software „Fahrdienst Software“ als Software-as-a-Service (SaaS) zur Nutzung über das Internet bereit.
(2) Die Software dient insbesondere der Organisation und Verwaltung von Fahrdienst-, Taxi-, Krankenfahrt-, Schülerbeförderungs- und vergleichbaren Beförderungsunternehmen.
(3) Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus a) dem vom Kunden gewählten Tarif, b) der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Leistungsbeschreibung, c) den im Buchungsprozess, Kundenkonto oder in der Preisdarstellung ausgewiesenen Feature- und Nutzungsgrenzen.
(4) Der Anbieter schuldet keine individuelle Anpassung der Software an besondere Bedürfnisse des Kunden, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(5) Nicht geschuldet ist die Herstellung oder Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem Übergabepunkt des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums oder Hosting-Dienstleisters.
3. Free Tier und kostenpflichtige Tarife
(1) Der Anbieter kann einen kostenlosen Tarif („Free Tier“) sowie verschiedene kostenpflichtige Tarife anbieten.
(2) Der Free Tier kann insbesondere im Hinblick auf Funktionen, Nutzungsumfang, Anzahl verwaltbarer Fahrzeuge, Datenumfang, Module oder Support eingeschränkt sein.
(3) Kostenpflichtige Tarife können sich insbesondere unterscheiden nach a) dem verfügbaren Funktionsumfang, b) der Anzahl der verwaltbaren Fahrzeuge, c) der Freischaltung bestimmter Module oder Zusatzfunktionen, d) dem Umfang sonstiger Leistungen.
(4) Der Anbieter kann einen Tarif mit erweitertem oder vollständigem Funktionsumfang („Flatrate“, „Unlimited“ oder vergleichbare Bezeichnung) anbieten.
(5) Soweit der Kunde den Free Tier nutzt, besteht kein Anspruch auf einen bestimmten unveränderten Funktionsumfang, auf dauerhafte kostenlose Bereitstellung oder auf bestimmte Supportleistungen.
4. Registrierung und Vertragsschluss
(1) Die Präsentation der Software auf der Website, in mobilen Apps oder in sonstigen Unterlagen stellt kein bindendes Angebot dar.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde a) einen Bestell-, Registrierungs- oder Buchungsprozess abschließt und b) der Anbieter die Registrierung, Bestellung oder Buchung bestätigt, freischaltet oder den Zugang zur Nutzung gewährt.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, bei Registrierung und Nutzung vollständige, richtige und aktuelle Angaben zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
(4) Der Kunde darf Zugänge nur durch von ihm autorisierte Personen nutzen lassen. Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
5. Nutzungsrecht
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
(2) Die Nutzung ist auf den eigenen Geschäftsbetrieb des Kunden beschränkt.
(3) Eine Überlassung der Software oder einzelner Zugänge an Dritte zu deren eigener Nutzung ist unzulässig, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software oder Teile hiervon zu kopieren, zu bearbeiten, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweit dies nicht gesetzlich zwingend zulässig ist.
(5) Rechte an Open-Source-Bestandteilen bleiben von den jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen unberührt.
6. Leistungen des Anbieters
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in ihrer jeweils aktuellen Version zur Nutzung bereit.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Software technisch weiterzuentwickeln, zu ändern, zu aktualisieren, anzupassen oder einzelne Funktionen zu ersetzen, soweit a) hierfür ein sachlicher Grund besteht, b) der vertragsgemäße Kernnutzen für den Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt wird und c) der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(3) Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei a) technischen Weiterentwicklungen, b) Sicherheitsanforderungen, c) gesetzlichen, regulatorischen oder behördlichen Anforderungen, d) Änderungen von Drittanbieterdiensten oder technischen Abhängigkeiten, e) betrieblicher Optimierung oder Produktpflege.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates und Notfallmaßnahmen durchzuführen.
(5) Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg und keine rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Beratung.
7. Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Software.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet der Anbieter keine bestimmte Mindestverfügbarkeit.
(3) Nicht als Ausfallzeiten gelten insbesondere a) geplante Wartungsfenster, b) notwendige Sicherheitsupdates oder Notfallmaßnahmen, c) Störungen des Internets oder der Telekommunikationsinfrastruktur außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, d) Störungen aufgrund unsachgemäßer Nutzung durch den Kunden oder Dritte aus dessen Verantwortungsbereich, e) Ausfälle von Drittanbieterdiensten außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, f) Fälle höherer Gewalt.
8. Support
(1) Der Anbieter kann technischen Support per E-Mail oder über andere von ihm benannte Kommunikationskanäle leisten.
(2) Ein Anspruch auf Support besteht nur, soweit dies im jeweils gebuchten Tarif vorgesehen ist.
(3) Soweit keine ausdrücklichen Supportzeiten, Reaktionszeiten oder Bearbeitungszeiten vereinbart wurden, schuldet der Anbieter keine bestimmten Erreichbarkeits-, Reaktions- oder Lösungszeiten.
(4) Support umfasst im Regelfall die Bearbeitung technischer Fragen zur Nutzung der Software sowie die Analyse reproduzierbarer Fehler innerhalb der bestehenden Produktfunktionalität.
(5) Nicht vom regulären Support umfasst sind insbesondere a) individuelle Schulungen, b) Datenmigrationen, c) kundenspezifische Anpassungen, d) Vor-Ort-Leistungen, e) Leistungen im Zusammenhang mit Drittsoftware oder kundeneigener Infrastruktur, soweit die Ursache nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegt.
9. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde nutzt die Software ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB.
(2) Der Kunde ist allein verantwortlich für a) die Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen, gespeicherten, verarbeiteten oder übermittelten Inhalte und Daten, b) das Vorliegen erforderlicher Rechtsgrundlagen, Einwilligungen und Informationspflichten, c) die interne Organisation seiner Nutzerkonten, Rollen und Berechtigungen, d) die Einhaltung anwendbarer rechtlicher Vorgaben seines Geschäftsbetriebs.
(3) Der Kunde wird die Software nicht missbräuchlich verwenden, insbesondere nicht a) zur Eingabe oder Verarbeitung rechtswidriger Inhalte, b) zur Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, c) zur Beeinträchtigung der Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Systeme des Anbieters.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, erkannte Mängel, Störungen oder Sicherheitsvorfälle dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
(5) Der Kunde ist für eine angemessene Sicherung seiner Endgeräte, Zugangsdaten und internen IT-Systeme selbst verantwortlich.
10. Tarifabhängige Nutzungsgrenzen
(1) Der zulässige Nutzungsumfang richtet sich nach dem jeweils gebuchten Tarif.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, tarifabhängige Nutzungsgrenzen vorzusehen, insbesondere im Hinblick auf a) die Anzahl verwaltbarer Fahrzeuge, b) den Zugriff auf bestimmte Funktionen oder Module, c) den Umfang optionaler Zusatzleistungen, d) Speicher- oder Datenvolumen, soweit dies in der Leistungsbeschreibung vorgesehen ist.
(3) Überschreitet der Kunde die für seinen Tarif geltenden Nutzungsgrenzen, ist der Anbieter berechtigt, a) den Kunden auf einen Tarifwechsel hinzuweisen, b) Funktionen oberhalb des gebuchten Umfangs technisch zu beschränken oder c) nach vorherigem Hinweis eine Nachberechnung auf Basis des nächsthöheren passenden Tarifs vorzunehmen, sofern dies im Buchungsprozess oder in der Preisdarstellung transparent vorgesehen ist.
(4) Die konkreten Tarifmerkmale ergeben sich aus der jeweils aktuellen Leistungs- und Preisbeschreibung.
11. Preise und Zahlung
(1) Für kostenpflichtige Tarife gelten die bei Vertragsschluss oder bei Tarifwechsel vereinbarten Preise.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(3) Die Vergütung wird monatlich im Voraus fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu übermitteln.
(5) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen.
(6) Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung den Zugang des Kunden vorübergehend sperren, soweit dies verhältnismäßig ist.
(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
12. Änderungen von Tarifen, Leistungen und AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB, Tarife und Leistungsbeschreibungen zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen werden dem Kunden in Textform, per E-Mail oder innerhalb des Kundenkontos mitgeteilt.
(3) Wesentliche Änderungen, die sich nachteilig auf den Kunden auswirken, werden mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt.
(4) Sofern eine Änderung für den Kunden wesentlich nachteilig ist, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu.
(5) Preisänderungen für bestehende kostenpflichtige Verträge werden dem Kunden mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt. Der Kunde kann den betroffenen Vertrag bis zum Inkrafttreten der Preisänderung kündigen.
13. Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung
(1) Der Vertrag über den Free Tier läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jederzeit beendet werden.
(2) Der Vertrag über einen kostenpflichtigen Tarif läuft auf unbestimmte Zeit.
(3) Beide Parteien können einen kostenpflichtigen Tarif jederzeit zum Ende des laufenden monatlichen Abrechnungszeitraums kündigen.
(4) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform. Eine Kündigung über eine vom Anbieter bereitgestellte Kontofunktion steht der Kündigung in Textform gleich.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
14. Außerordentliche Kündigung und Sperrung
(1) Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.
(2) Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn a) der Kunde trotz Mahnung fällige Zahlungen nicht leistet, b) der Kunde die Software rechtswidrig oder vertragswidrig nutzt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt, c) von der Nutzung des Kunden erhebliche Sicherheitsrisiken oder erhebliche Beeinträchtigungen für die Systeme des Anbieters oder Dritter ausgehen, d) der Kunde bei Vertragsschluss oder Vertragsdurchführung wesentliche unzutreffende Angaben gemacht hat.
(3) In den Fällen des Absatzes 2 ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden ganz oder teilweise vorübergehend zu sperren, wenn dies zur Gefahrenabwehr, Schadensminderung oder Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.
(4) Soweit möglich, wird der Anbieter den Kunden vor einer Sperrung informieren. Bei Gefahr im Verzug kann die Information unverzüglich nachgeholt werden.
15. Einstellung des Dienstes
(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Free Tier ganz oder teilweise zu ändern, einzuschränken oder einzustellen.
(2) Der Anbieter ist ferner berechtigt, kostenpflichtige Tarife oder den Betrieb der Software insgesamt oder in wesentlichen Teilen aus wirtschaftlichen, technischen oder rechtlichen Gründen einzustellen.
(3) Im Fall der Einstellung kostenpflichtiger Tarife oder des Dienstes insgesamt wird der Anbieter den Kunden grundsätzlich mit einer Frist von mindestens 60 Tagen in Textform über den geplanten Einstellungszeitpunkt informieren, sofern nicht zwingende rechtliche, behördliche oder sicherheitsbezogene Gründe eine kürzere Frist erfordern.
(4) Bereits im Voraus bezahlte Entgelte für Zeiträume nach dem Einstellungszeitpunkt werden anteilig erstattet.
(5) Im Fall der Beendigung oder eines Anbieterwechsels ermöglicht der Anbieter dem Kunden im gesetzlich geschuldeten Umfang den Export der exportierbaren Kundendaten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format. Weitergehende Migrations-, Transformations-, Integrations- oder Beratungsleistungen schuldet der Anbieter nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.
(6) Gesetzliche Rechte des Kunden in Bezug auf Anbieterwechsel, Datenportabilität sowie datenschutzrechtliche Löschungs- oder Rückgabepflichten bleiben unberührt.
16. Datenverarbeitung und Datenschutz
(1) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
(2) Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der von ihm eingegebenen personenbezogenen Daten verantwortlich.
(3) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten in eigener Verantwortlichkeit, soweit dies zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
(4) Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in eigener Verantwortlichkeit des Anbieters ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
17. Daten nach Vertragsende
(1) Nach Vertragsende endet der Zugriff des Kunden auf die Software vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglich vorgesehener Übergangs-, Abruf- oder Exportzeiträume.
(2) Der Anbieter hält produktive Kundendaten nach Vertragsende beziehungsweise nach Abschluss eines etwaigen Wechselprozesses für bis zu 30 Tage zur Abholung oder zum Export bereit, soweit keine kürzere gesetzlich zulässige Frist gilt und keine zwingenden Gründe entgegenstehen.
(3) Nach Ablauf der Frist ist der Anbieter berechtigt, produktive Kundendaten zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen zwingenden Gründe für eine längere Aufbewahrung bestehen.
(4) Backups werden im Rahmen der üblichen Backup-Zyklen überschrieben und anschließend gelöscht.
(5) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, richten sich Löschung oder Rückgabe dieser Daten vorrangig nach dem gesondert geschlossenen AVV sowie nach zwingendem Datenschutzrecht.
18. Mängelrechte
(1) Der Anbieter wird die Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten.
(2) Der Kunde hat Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer Form mitzuteilen und die Umstände des Auftretens sowie deren Auswirkungen so konkret wie möglich zu beschreiben.
(3) Bei Mängeln ist der Anbieter zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Anbieters durch Fehlerbeseitigung, Umgehungslösung oder Bereitstellung einer aktualisierten Version erfolgen.
(4) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(5) Rechte des Kunden wegen nur unerheblicher Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit sind ausgeschlossen.
19. Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, b) bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, c) nach dem Produkthaftungsgesetz, d) im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer des Anbieters.
20. Höhere Gewalt
(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten, soweit diese durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht wurde.
(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Maßnahmen, Pandemien, erhebliche Cyberangriffe, Stromausfälle, Ausfälle wesentlicher Kommunikationsnetze oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der betroffenen Partei.
(3) Die betroffene Partei wird die andere Partei über Beginn und Ende der Störung unverzüglich informieren, soweit dies möglich ist.
21. Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Nicht als vertraulich gelten Informationen, die a) allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung allgemein bekannt werden, b) der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, c) von einem berechtigten Dritten rechtmäßig offenbart werden oder d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung, gerichtlicher Entscheidung oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Vertragsende hinaus für weitere 5 Jahre fort.
22. Referenznennung
(1) Der Anbieter ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Kunden berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden als Referenz zu verwenden.
(2) Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
23. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen mindestens der Textform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.